Brandschutzklappen

Brandschutzklappen (BSK) gehören wie Türen und Tore zur Gruppe der Feuerschutzabschlüsse. BSK werden immer dort eingebaut, wo Lüftungsanlagen durch Brandabschnitt begrenzende Wände und Decken führen.

Sie verhindern, dass Feuer und Rauch sich über die Lüftungskanäle oder der Klimaanlage ausbreitet. Dies dient dem Schutz und der Sicherheit sowohl von Menschen als auch von Gebäudeteilen.


Prüfintervalle:
Brandschutzklappen sind regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Hierbei muss die Brandschutzklappe von einem Sachkundigen einmal jährlich gewartet werden. Hinzu kommt noch die wiederkehrende Prüfung durch einem Prüfsachverständigen. Diese Prüfung muss alle 3 Jahre stattfinden. 


Folgen bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle:
Wenn es zu einem Brand im Objekt kommen sollte und die Wartung der Anlagen wurde nicht durchgeführt, so kann die Versicherung die Auszahlungssumme unterbinden. Je nachdem, ob es sich "nur" um ein Sachschaden oder gar um einen Personenschaden handelt, werden zudem noch zivilrechtliche Strafen angesetzt.

§319 StGB: „Wer bei der Planung und beim Bau und beim Betrieb von Gebäuden Leib und Leben von Menschen gefährdet, kann mit Geld- und Freiheitsstrafe belangt werden"