Feuerlöscher

Feuerlöscher sind tragbare Feuerlöschgeräte, die von Hand bedient werden können und im betriebsbereiten Zustand ein Gesamtgewicht von nicht mehr als 20 Kilogramm haben. Sie sind als Selbsthilfeeinrichtungen von anwesenden Personen einzusetzen, um Brände in der Entstehungsphase zu löschen. Feuerlöscher enthalten Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet.

Wartung/ Prüfung von Feuerlöschgeräte:
Die ASR A2.2 (Kap. 6) schreibt eine regelmäßige Feuerlöscher-Prüfung bzw. Wartung in Betrieben vor. Die Prüfung muss mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen erfolgen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden. 

Grundlagen der Prüfungen:
- ASR A2.2 Kapitel 6
- DIN 14406 Teil 4
- § 35 StVZO
- § 16 BetrSichV


Folgen bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle:
Wenn es zu einem Brand im Objekt kommen sollte und die Wartung der Anlagen wurde nicht durchgeführt, so kann die Versicherung die Auszahlungssumme unterbinden. Je nachdem, ob es sich "nur" um ein Sachschaden oder gar um einen Personenschaden handelt, werden zudem noch zivilrechtliche Strafen angesetzt.

§319 StGB: „Wer bei der Planung und beim Bau und beim Betrieb von Gebäuden Leib und Leben von Menschen gefährdet, kann mit Geld- und Freiheitsstrafe belangt werden"