Feststellanlagen
Varianten / Lösungen:
Auch der Anschluss an eine Brandmeldezentrale ist generell möglich, jedoch vom jeweiligen Brandschutzkonzept abhängig. Denn, in diesem Fall werden im Brandfall alle Brandschutztüren des Gebäude verschlossen. Auch ist zu prüfen, ob eine entsprechende Zulassung vorliegt, die den Anschluss der Feststellanlage an die verwendete Brandmeldezentrale gestattet.
Alle 12 Monate muss laut DIN 14677 eine sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an einer Feststellvorrichtung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.
Wenn es zu einem Brand im Objekt kommen sollte und die Wartung der Anlagen wurde nicht durchgeführt, so kann die Versicherung die Auszahlungssumme unterbinden. Je nachdem, ob es sich "nur" um ein Sachschaden oder gar um einen Personenschaden handelt, werden zudem noch zivilrechtliche Strafen angesetzt.
§319 StGB: „Wer bei der Planung und beim Bau und beim Betrieb von Gebäuden Leib und Leben von Menschen gefährdet, kann mit Geld- und Freiheitsstrafe belangt werden"